Immobilienmakler

Ein Immobilienmakler ist ein Unabhängiger Händler, der eine Möglichkeit für einen Kaufvertrag oder einen Mietvertrag für eine Immobilie beweist oder eine solche Möglichkeit bietet und damit als Makler zwischen dem Eigentümer und den beteiligten handelt. Wird ein Vertrag durch seine Arbeit geschlossen, erhält er eine provision (auch als „Maklerprovision“ bezeichnet), deren Höhe in der Regel nach dem Kaufpreis oder dem Mietpreis bestimmt wird.

Je nach dem rechtlichen Rahmen des Landes und der Lage auf dem Immobilienmarkt kann es vorkommen, dass die provision nicht vom Kunden des Maklers, sondern von der anderen Vertragspartei gezahlt wird.

In Deutschland werden Immobilienmakler je nach Gebiet und Marktlage vom Eigentümer oder Verkäufer oder vom Mieter oder Käufer genutzt.

Der Deutsche Immobilienmakler verlangt in jedem Fall sowohl die Eintragung seines Geschäfts als auch eine offizielle Genehmigung gemäß § 34c des gewerbegesetzbuches zur Ausübung seiner Tätigkeit. Diese Genehmigung umfasst

Vermittlung des Diploms ( Broker ) oder
Beweis für die Zweckmäßigkeit des Abschlusses ( Beweis broker )
Verträge über

Grundstücke und Immobilien ,
Landrechte,
gemietete Wohn-und Geschäftsräume.
Er erhält eine Vermittlungsprovision (Vermittlungsprovision) für seine erfolgreichen Bemühungen (erfolgsgrundsatz ). Zur Vermittlung eines Vermögenswertes wird ein Maklervertrag mit dem Anbieter und / oder Kunden geschlossen. Sie handeln als Kunde des Immobilienmaklers. Der wichtigste Inhalt ist die sogenannte provision (Provisionsgebühr) des Kunden oder der Kunden, wenn die Tätigkeit des Brokers den gewünschten Erfolg mit sich bringt. Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder durch implizites (schlüssendes) Verhalten geschlossen werden.

Als alternative gibt es selten den sogenannten „Makler zu Festpreisen“, bei dem die Kosten nicht vom erfolgreichen Verkauf abhängen.

In den letzten Jahrzehnten wurden in Deutschland die ersten großen Maklerfirmen gegründet, die auf nationaler Ebene tätig sind. Einige von Ihnen benutzen das Franchising . Darüber hinaus bieten zahlreiche Kreditinstitute , insbesondere die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers an.

L‘ Association Immobilien Deutschland IVD bundesverband der Immobilien-Berater, makler, verwalter und Sachverständigen eV ist der größte verband von l‘ branche der wohnungs-und immobilienwirtschaft in Deutschland, in dem immobilienmakler organisiert sind.

Der Begriff Immobilienmakler ist weder geschützt noch erforderlich, um eine berufliche EIGNUNG oder Ausbildung nachzuweisen. Was die Freiheit des Handels betrifft, so kann sich jeder registrieren und ein Maklerunternehmen betreiben. Berufsverbände wie die IVD verlangen jedoch auch von Maklern und immobilienmanagern den Nachweis von Fachkenntnissen und Fachkenntnissen. [1] für die Eintragung von Unternehmen nach. Artikel 14 GewO (Meldepflicht) verlangt auch eine Besondere (Makler -) Genehmigung gemäß Artikel 34c der handelsordnung. B. kann bei Vorstrafen wegen schwerwiegender Verstöße oder einer «ungesicherten finanziellen Lage» des Antragstellers abgelehnt werden.

In der Praxis gibt es in Deutschland drei Arten von Vertretung durch Immobilienmakler:

Allgemeine Ordnung (der Kunde kann zusätzliche Makler einstellen und selbst handeln),
Einzelauftrag (der Kunde kann keinen anderen Makler einstellen, jedoch ist der Kunde immer berechtigt, das Haus zu verkaufen / zu kaufen) und
Einzelvertrag qualifiziert.
Der qualifizierte Einzelvertrag bedeutet für den Makler die größtmögliche Sicherheit, da der Kunde nicht selbst handeln darf, und alle für das Eigentum interessierten Parteien müssen sich an den Makler wenden. Da dies den Verkäufer stark einschränkt, verlangt die Rechtsprechung, dass die ver-und verrechnungsregel für Ihre Wirksamkeit individuelle Verhandlungen erfordert. Einzelbestellungen müssen begrenzt sein, um den Kunden zu schützen.

zivile Stiftungen
Das Recht des«zivilbeauftragten», zu dem auch der Immobilienmakler gehört, ist in §§ 652–654 des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und findet sich in seinem Wortlaut aus dem Jahr 1896. Das Gesetz zur Modernisierung des schuldenrechts hat jedoch zu keiner änderung dieser Verordnung geführt, so dass die BGB immer auf «Makler» und «maklergehälter»Bezug nimmt. Das Maklerrecht wurde als einseitiges «glücksunternehmen» konzipiert. Laut Gesetz hat ein Makler, der mit dem Verkauf eines Grundstücks beauftragt ist, nichts zu tun. Der Kunde seinerseits kann jederzeit seine Bestellung zurückziehen, die Bedingungen des Angebots ändern und alles tun, was er will («Grundsatz der Wahlfreiheit des Kunden»). Es ist nicht geeignet für kommerzielle maklergeschäfte, so dass Makler und Kunden in der Regel Vereinbarungen treffen, die von dem Gesetz abweichen.

Das vermittlungsrecht ist heute in Erster Linie das Recht der Richter . Das Problem besteht jedoch darin, daß das Recht trotz seiner offensichtlichen Schwächen als Richtschnur für die Rechtsprechung dient, so daß eine übermäßige Abweichung vom Gesetz im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Z. B. bei einem so genannten qualifizierten Einzelvertrag) zur Nichtigkeit führt.

Die Maklergebühren werden durch den Abschluss des maklervertrags geschuldet, so dass jede Vorauszahlung eines Maklers auf eigenes Risiko erfolgt. Dies entspricht auch dem üblichen Inhalt der Vereinbarungen für Einzelbestellungen.